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   BVerwG, 28.10.1982 - 1 DB 27.82   

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https://dejure.org/1982,2802
BVerwG, 28.10.1982 - 1 DB 27.82 (https://dejure.org/1982,2802)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1982 - 1 DB 27.82 (https://dejure.org/1982,2802)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 1 DB 27.82 (https://dejure.org/1982,2802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bverwge-wolterskluwer

    BBG § 84 Abs. 2; BDO §§ 92, 96
    Eine Aufrechnung gegenüber dem Gehaltsanspruch eines Beamten mit einem Schadensersatzanspruch nach § 84 Abs. 2 BBG und die Gewährung von Sozialhilfe sind auf die Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 BDO ohne Einfluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 84 Abs. 2; BDO §§ 92, 96

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Denn der Rechtsanspruch auf einen Unterhaltsbeitrag (vgl. Weiß in: GKÖD, Band II, BDO, § 77 Rn. 95) tritt nach bisherigem Recht weder hinter Sozialhilfeleistungen (Beschluss vom 28. Oktober 1982 BVerwG 1 DB 27.82 BVerwGE 76, 22 ; Beschluss vom 19. Oktober 2004 BVerwG 1 DB 5, 04 ) noch hinter Leistungen der Arbeitsförderung (Urteil vom 12. Januar 1977 BVerwG 1 D 55.76 BVerwGE 53, 237; vgl. dazu insgesamt auch Weiß a.a.O. § 77 Rn. 61 ff. zum bisherigen Recht) zurück.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Da nach unanfechtbarem Abschluss des Disziplinarverfahrens nunmehr feststeht, dass die einbehaltenen Beträge nicht verfallen, sondern nachzuzahlen sind, ist eine Aufrechnung nunmehr zulässig (Beschluss vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 27.82 -).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91

    Beschwerdebefugnis der Einleitungsbehörde - Ruhegehaltsanspruch -

    Diese Aufrechnung ist auf die Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 Abs. 3 BDO ohne Einfluß (Fortführung von BVerwGE 76, 22).

    Gegen diesen ihr am 3. April 1991 zugestellten Beschluß richtet sich die am 15. April 1991 eingegangene Beschwerde der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main), die die Einbehaltungsanordnung unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 76, 22 für gerechtfertigt hält.

    Denn die Entscheidung der zuständigen Dienststelle über die Aufrechnungserklärung unterliegt anderen rechtlichen Kriterien als die disziplinarrechtliche Anordnung nach § 92 Abs. 1 oder Abs. 3 BDO; ihre Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit kann daher nur im allgemeinen Verwaltungsrechtsweg überprüft werden (BVerwGE 76, 22 ).

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 NB 9.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde macht geltend, das Normenkontrollgericht weiche mit seinem Urteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1967 - BVerwG 4 C 26.85 - (BVerwGE 76, 23 [BVerwG 28.10.1982 - 1 DB 27/82] = NVwZ 1986, 357) ab und beruhe auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

    Die in BVerwGE 76, 23 [BVerwG 28.10.1982 - 1 DB 27/82] abgedruckte Entscheidung ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie ein Vorhaben betraf, das im Innenbereich ausgeführt werden sollte.
  • BVerwG, 19.10.2004 - 1 DB 5.04
    Es besteht keine Priorität gegenüber dem Unterhaltsbeitrag (vgl. hierzu Beschluss vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 27.82 - <BVerwGE 76, 22>).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 DB 7.03

    Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens im

    Auch wenn sich der Senat zur Feststellung des notwendigen Unterhaltsbedarfs an den Sozialhilfesätzen orientiert, handelt es sich doch nicht um Sozialhilfe (vgl. zu Letzterem Beschluss vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 27.82 - BVerwGE 76, 22).
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